Samstag, 7. Februar 2009

Zwangsarbeit! Zwangsarbeit?


Ist Zivildienst Zwangsarbeit und wenn ja, warum nicht? Versuchen wir, der Sache auf den Grund zu gehen. Artikel 4 der europäischen Menschenrechtskonvention verbietet Zwangsarbeit, nimmt aber Wehr- und Wehrersatzdienst gleich wieder explizit aus, ohne dies weiter zu begründen:
Artikel 4 – Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit
1.Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden.
2.Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten.
3.Nicht als Zwangs- oder Pflichtarbeit im Sinne dieses Artikels gilt […] eine Dienstleistung militärischer Art oder eine Dienstleistung, die an die Stelle des im Rahmen der Wehrpflicht zu leistenden Dienstes tritt, in Ländern, wo die Dienst­verweigerung aus Gewissensgründen anerkannt ist […]

Die juristische Antwort ist also in etwa: Zivildienst ist klarerweise keine Zwangsarbeit, weil er als Ersatz für den Militärdienst von der Zwangsarbeitsdefinition ausgenommen ist. Diese Argumentation muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Zivildienst ist keine Zwangsarbeit, weil Zivildienst eben per definitionem keine Zwangsarbeit ist. Ende der Diskussion.

Warum kann man die Dinge eigentlich nicht benennen, wie sie sind? Halten wir fest: Ich werde letztlich unter Androhung von Gewalt und Freiheitsentzug gegen meinen Willen gezwungen, etwas zu machen, ohne jemals gefragt worden zu sein, ob ich es eigentlich machen will und werde dafür nicht entlohnt, sondern vielmehr mit einem symbolischen Betrag abgespeist, der jedenfalls (und zwar deutlich) unter dem Existenzminimum liegt.
Das nicht als Zwang zu bezeichnen, hieße in weiterer Konsequenz, dass ich das alles freiwillig auf mich nehme. Dies wäre freilich ein Zynismus, der ungute Assoziationen zuließe.

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